Was leistet die Pflegeversicherung?
Leistungen bei ambulanter Pflegebedürftigkeit (häusliche / teilstationäre Pflege)
Versicherungsleistungen können ab dem 01.04.1995 beansprucht werden, und zwar zunächst für die häusliche und teilstationäre Pflege sowie für die Kurzzeitpflege. Die private Pflegepflichtversicherung umfaßt bei der häuslichen Pflege im wesentlichen folgende Leistungen:
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Erstattet werden auch alle notwendigen Pflegehilfsmittel und technische Hilfen. Die technischen Hilfsmittel, z.B. Rollstühle, werden möglichst leihweise zur Verfügung gestellt. Sind keine Leihgeräte vorhanden, muß der Versicherte 10 % der Anschaffungskosten selbst bezahlen, maximal aber 25 €. Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel werden bis zu 31 € je Kalendermonat erstattet.
Leistungen bei Voll Stationärer Pflegebedürftigkeit
Pflegestufe I: 1.023 € monatlich
Pflegestufe II: 1.279 € monatlich
Pflegestufe III: 1.432 € monatlich (in Härtefällen bis zu 1.688 €)