Hausratversicherung - Wohnungswechsel in der Hausratversicherung
 
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Wohnungswechsel

  • Der Versicherungsschutz der Hausratversicherung geht bei einem Wohnungswechsel auf die neue Wohnung über. Während des Wohnungswechsels besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen. Zwei Monate nach Umzugsbeginn endet der Versicherungsschutz für die bisherige Wohnung.


    Der Versicherungsschutz geht nicht auf die neue Wohnung über, wenn der Versicherungsnehmer die bisherige Wohnung behält und weiterhin bewohnt (Doppelwohnsitz). Für beide Wohnungen besteht Versicherungsschutz für die Dauer von zwei Monaten.


    Auch bei einem Wohnungswechsel ins Ausland geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung über. Er erlischt zwei Monate nach Umzug.

  • Spätestens bei Beginn des Einzuges ist dem Versicherer der Wohnungswechsel mit Angabe der neuen Wohnfläche anzuzeigen.

  • Sofern mit dem Versicherer für die bisherige Wohnung die Anbringung von besonderen Sicherungen vereinbart war, so muss der Versicherer über die Sicherungen der neuen Wohnung informiert werden.

  • Bei einem Wohnungswechsel ändert sich der Beitrag zur Hausratversicherung ab Umzugsbeginn, wenn die neue Wohnung an einem Ort liegt, für den der Tarif des Versicherers einen anderen Beitragssatz vorsieht.


    Bei einer Beitragserhöhung hat der Versicherungsnehmer das Recht die Versicherung zu kündigen.

  • Wenn beide Ehegatten Versicherungsnehmer einer Hausratversicherung sind und bei einer Trennung zieht einer der Ehegatten aus, sind beide Wohnungen, die neue Wohnung und die bisherige Wohnung des ausziehenden Ehegatten, Versicherungsort. Das gilt solange, bis die Hausratversicherung aufgrund des Wohnungswechsels geändert wird. Längstens aber bis zum Ablauf von 3 Monaten nach der Beitragsfälligkeit die dem Wohnungswechsel folgt.


    Danach erlischt der Versicherungsschutz für die neue Wohnung.


    Bei einem Wohnungswechsel von beiden Ehegatten, sind ebenfalls die neuen Wohnungen und die bisherige Wohnung Versicherungsort. Dies gilt bis zum Ablauf von 3 Monaten nach der Beitragsfälligkeit, die nach dem Umzug folgt.


    Danach endet der Versicherungsschutz für die neue Wohnung.

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