Hausratversicherung - Versicherungswert und Werte zur Hausratversicherung
 
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Werte zur Hausratversicherung

Bei der Erstattung von Versicherungsleistungen zur Hausratversicherung richtet sich der Versicherer nach nachvollziehbaren Sachwerten. Dabei wird unterschieden nach dem Neuwert, dem Wiederbeschaffungswert und dem gemeinen Wert.


Liebhaberwerte oder ideelle Werte können bei Entschädigungszahlungen nicht berücksichtigt werden.


Neuwert


Bei der Hausratversicherung handelt es sich um eine Neuwertversicherung. Das heißt, Sie erhalten im Schadenfall eine Erstattung des Preises, den Sie heute bezahlen müssten um die beschädigte oder zerstörte Sache in gleicher Art und Güte wieder zu erlangen. Ob Sie die Entschädigungsleistung verwenden um sich den zerstörten Hausrat wieder zu beschaffen bleibt Ihnen bei der Hausratversicherung freigestellt.


Wiederbeschaffungswert


Kunstgegenstände und Antiquitäten können verständlicherweise nicht zum Neuwert angeschafft werden. Für diese Gegenstände zahlt der Versicherer im Schadenfall eine Entschädigung in Höhe des Wiederbeschaffungswertes für Sachen in gleicher Art und Güte.


Gemeiner Wert


In einem Haushalt sammeln sich im Lauf der Jahre auch Dinge an, die dem ursprünglichen Zweck nach nicht mehr zu verwenden sind. Für diese Gegenstände ist der Entschädigungswert der sogenannte gemeine Wert. Dies entspricht in etwa dem Preis, den Sie für diese Gegenstände auf einem Floh- oder Trödelmarkt erzielen würden.


Wertminderung / Beschädigung


Der Versicherer ersetzt bei beschädigten Sachen die Reparaturkosten und zahlt ggf. für die entstandene Wertminderung eine Entschädigung jedoch höchstens den Versicherungswert. Übersteigen diese beiden genannten Ersatzleistungen den Neuwert, zahlt der Versicherer eine Entschädigung in Höhe des gegenwärtigen Preises für die beschädigte Sache.


Restwert


Wenn eine beschädigte Sache teilweise noch verwendungs- und funktionsfähig ist, wird der verbliebene Restwert bei der Ermittlung der Entschädigungsleistung angerechnet.


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