Hausratversicherung - Überspannungsschäden durch Blitzschlag in der Hausratversicherung
 
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Überspannungsschäden durch Blitzschlag

Gemäß den Versicherungsbedingungen VHB 2000 zur Hausratversicherung sind zwar Schäden durch direkten Blitzschlag versichert, nicht aber Kurzschluss und Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen.


Das sind Schäden die dadurch entstehen, dass Blitze in Überlandleitungen oder in die, am Straßenrand stehenden, Verteilerkästen einschlagen. Aufgrund dessen treten in den umliegenden Häusern oft Überspannungsschäden an Elektrogeräten und elektrischen Anlagen auf.


Gegen diese Schäden können Sie sich absichern über den Einschluss der Klausel 7111 in Ihre Hausratversicherung, siehe Versicherbare Klauseln:

7111 - Überspannungsschäden durch Blitz unter Einschluss von Folgeschäden


  1. Abweichend von § 4Nr. 2 VHB 2000 ersetzt der Versicherer auch Überspannungsschäden durch Blitz.
  2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf z.B.: 5 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Eine höhere Entschädigungsgrenze kann vereinbart werden.

Nutzen Sie die Möglichkeit sich umfassend auf unseren Seiten über den Versicherungsvergleich für die Hausratversicherung zu informieren. Berechnen Sie kostenfrei und schnell mit dem Onlinerechner was eine Versicherung für Ihren Hausrat kostet.


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