Hausratversicherung - Nicht versicherte Sachen und Gefahren in der Hausratversicherung
 
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Nicht versicherte Sachen und Gefahren

Nicht versicherte Sachen und Gefahren in der Hausratversicherung sind:


  • Kraftfahrzeuge und deren Anhänger einschließlich ihrer Teile und Zubehör, wie z.B. : gelagerte Reifen , Dachgepäckträger, Jetbag, usw.

  • Hausrat von Untermietern

  • Gebäudebestandteile

  • Wasser- und Luftfahrzeuge, einschließlich ihrer Teile und Zubehör. (Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich der Motoren , Fall- und Gleitschirme. Surfgeräte und Flugdrachen ohne Motor sind dagegen mitversichert.)

  • Pelze und Schmuck für die eine separate Versicherung (Valorenversicherung) abgeschlossen wurde.

  • Wertsachen in Ferien oder Wochenendhäusern.

Nicht versicherte Gefahren:


  • Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Wenn Sie z.B. Ihre Wohnung verlassen und die Balkon- oder Terrassentür nicht verschließen. Wird dann eingebrochen, besteht kein Versicherungsschutz über die Hausratversicherung.

  • Schäden durch Raub oder Diebstahl, die durch vorsätzliches Handeln von Hausangestellten oder Mitbewohnern verursacht wurden.

  • Das Eindringen von Regen, Schnee, Hagel durch nicht ordnungsgemäß verschlossene Fenster, Außentüren etc. ist ebenfalls nicht versichert. Es sei denn, die Öffnungen sind durch den Sturm entstanden.

  • Schäden die durch sogenannte Elementarereignisse wie Überschwemmung, Erdrutsch, Erdsenkung, Lawinen Erdbeben etc. entstanden sind. Der Versicherungsschutz für diese Schäden kann bei den meisten Versicherern mittlerweile gegen Mehrbeitrag eingeschlossen werden.

  • Schäden durch Krieg, innere Unruhen oder Kernenergie.

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