Tarifierung und Beitragsberechnung
Die Beitragsberechnung zur Hausratversicherung erfolgt nach verschiedenen Kriterien (Tarifierungsmerkmale) wie z.B. Tarifzone, Nutzungsart und Bauart des Gebäudes.
Die Tarifzone:
Der zu versichernde Hausrat wird durch die Postleitzahl einer bestimmten Tarifzone zugeordnet. Ob es sich um eine teure oder eine weniger teure Tarifzone handelt, ergibt sich aus der Häufigkeit der dort vorkommenden Einbruchdiebstähle.
Die Nutzungsarten:
Die Nutzungsarten werden nach folgenden Kriterien unterschieden und berechnet:
- Hausrat in ständig bewohnten Wohnungen und Gebäuden
- Hausrat in nicht ständig bewohnten Wohnungen in einem ständig bewohnten Gebäude (Zweitwohnungen)
- Hausrat in nicht ständig bewohnten Gebäuden (Ferien- und Wochenendhäusern)
- Hausrat in Lagerhäusern
Die Bauartklassen:
Die Einteilung der Bauartklassen erfolgt nach folgender Einteilung:
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Teilweise verzichten die Versicherer auf die Einteilung in Bauartklassen und erheben nur für besonders feuergefährliche Bauausführungen (z.B. Holzhäuser) Beitragszuschläge.
Zuschläge:
Möchten Sie den Versicherungsschutz zur Hausratversicherung erweitern, z.B. durch Einschluss von Fahrraddiebstahl oder Erhöhung von Entschädigungsgrenzen werden vom Versicherer Zuschläge erhoben.
Auch bei Gefahrerhöhungen werden Zuschläge erhoben. Eine Gefahrerhöhung liegt vor bei:
- Ferien- und Wochenendhäusern
- länger als 60 Tage dauerndem Unbewohntsein
- die Bauartklasse III bis V
- feuergefährlichen Betrieben in der Umgebung
Beitragsnachlässe
Beitragsnachlässe ergeben sich bei:
- Vereinbarung einer Selbstbeteiligung im Schadenfall
- Bei Installierung einer VdS anerkannten Einbruchmeldeanlage
- für vorhandene einbruchhemmende Sicherungen
- Laufzeitrabatt bei 5 Jahresverträgen
Die Tarifzone:
Die Versicherer ordnen das zu versichernde Gebäude an Hand der Postleitzahl einer Schadengruppe zu. Bei Einbruchdienstahl bestehen abhängig von den Schäden der Vergangenheit unterschiedliche Zonen. Die einzelnen Zonen sind in der jeweiligen Software hinterlegt und mit den Postleitzahlen verknüpft, so dass die Zuordnung automatisch erfolgt.
Beitragszuschläge:
liegt die zu versichernde Gefahr über der Norm können Zuschläge erhoben werden z.B. für
- die Bauartklassen III bis V
- gemischte Nutzung
- nicht ständig bewohnte Ferien- und Wochenendhäuser
- vorübergehendes unbewohnt sein über 60 Tage hinaus
- feuergefährliche Betriebe in der Umgebung
- Ratenzahlungszuschläge gemäß Zahlungsweise
Wenn Sie den Versicherungsschutz ausbauen und erweitern wollen können Zuschläge erhoben werden z.B. für
- den Einschluss von Klauseln
- die Erhöhung von Entschädigungsgrenzen
Beitragsnachlässe:
- Dauernachlass (x % bei einer mind. 5 jährigen Versicherungsdauer)
- Nachlässe bei Vereinbarung einer Eigenbeteiligung für den Schadenfall
- Nachlässe wenn eine vom VDS anerkannte Einbruchmeldeanlage installiert ist
- für vorhandene einbruchhemmende Sicherungen