Versicherungsbeginn und Vertragslaufzeit
Der Versicherungsbeginn der Hausratversicherung ist das, in der Versicherungspolice vereinbarte Datum, wenn die Versicherungsprämie nach Vorlage des Versicherungsscheines unverzüglich gezahlt wird.
Es gilt die erweiterte Einlösungsklausel, d.h. es sind auch Schäden versichert, die sich zwischen dem Zugang der Police und Zahlung der Erstprämie ereignen.
Um hier sicher zu gehen ist es ratsam, dem Versicherer eine Einzugsermächtigung zu erteilen, und für ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.
Die Hausratversicherung kann für die Dauer von 1 oder 5 Jahren abgeschlossen werden. Bei einer Vertragslaufzeit von 5 Jahren bieten die Versicherer einen entsprechenden Dauernachlass in Höhe von 5 % an.
Man kann dadurch zwar etwas Geld sparen, ist aber auch gleichzeitig länger an einen Versicherer gebunden.
Nutzen Sie die Möglichkeit sich umfassend auf unseren Seiten über den Versicherungsvergleich für die Hausratversicherung zu informieren. Berechnen Sie kostenfrei und schnell mit dem Onlinerechner was eine Versicherung für Ihren Hausrat kostet.