Versicherte Sachen - Lexikon Hausratversicherung
 
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Versicherte Sachen

1. Versichert ist der gesamte Hausrat. Dazu gehören alle Sachen, die einem Haushalt zur Einrichtung oder zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen, außerdem Bargeld. Für Wertsachen einschließlich Bargeld gelten Entschädigungsgrenzen (§ 19).


2. Versichert sind auch


  1. Rundfunk- und Fernsehempfangsanlagen sowie Markisen, soweit diese Sachen nicht mehreren Wohnungen oder gewerblichen Zwecken dienen;
  2. in das Gebäude eingefügte Sachen, die der Versicherungsnehmer als Mieter auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er die Gefahr trägt, insbesondere sanitäre Anlagen und leitungswasserführende Installationen mit deren Zu- und Ableitungsrohren;
  3. Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Gokarts und Spielfahrzeuge.
  4. Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich deren Motoren sowie Surfgeräte, Gleitschirme und nicht motorisierte Flugdrachen.
  5. Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen.

3. Die in Nr. 1 und 2 genannten Sachen sind auch versichert, soweit sie fremdes Eigentum sind.


4. Nicht versichert sind:


  1. Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in Nr. 2.a) und 2.b) genannt;
  2. Kraftfahrzeuge aller Art und deren Anhänger, es sei denn, sie sind in Nr. 2.c) genannt;
  3. Wasserfahrzeuge einschließlich nicht eingebauter Teile, es sei denn, sie sind in Nr. 2d genannt;
  4. Hausrat von Untermietern, soweit er diesen nicht durch den Versicherungsnehmer überlassen worden ist;
  5. Sachen, die durch einen Versicherungsvertrag für Schmucksachen und Pelze im Privatbesitz versichert sind.


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