Sturm, Hagel
1. Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8.
2. Ist die Windstärke für den Versicherungsort nicht feststellbar, so wird Sturm unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass
- die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsortes Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat oder
- der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, nur durch Sturm entstanden sein kann.
3. Versichert sind nur Schäden, die entstehen
- durch unmittelbare Einwirkung des Sturmes auf versicherte Sachen;
- dadurch, dass der Sturm Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen wirft;
- als Folge eines Sturmschadens gemäß a) oder b) oder an Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden.
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