Schriftliche Form; Zurückweisung von Kündigungen
1. Anzeigen und Erklärungen bedürfen der Schriftform.
2. Ist eine Kündigung des Versicherungsnehmers unwirksam, so wird die Kündigung wirksam, falls der Versicherer sie nicht unverzüglich zurückweist.
Zurück zur Lexikon Startseite