Leitungswasser - Lexikon Hausratversicherung
 
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Leitungswasser

Leitungswasser ist Wasser, das aus


  • Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder damit verbundenen Schläuchen,
  • mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen oder aus deren wasserführenden Teilen,
  • Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung,
  • Sprinkler- oder Berieselungsanlagen,
  • Einrichtungen von Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen bestimmungswidrig ausgetreten ist.

Versichert sind auch Frostschäden an sanitären Anlagen und leitungswasserführenden Installationen sowie Frost und sonstige Bruchschäden an deren Zu- und Ableitungsrohren, soweit der Versicherungsnehmer als Mieter diese Anlagen oder Rohre auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für sie die Gefahr trägt.


Dem Leitungswasser stehen gleich


  • Wasserdampf;
  • wärmetragende Flüssigkeiten, z.B. Sole, Öle, Kühlmittel, Kältemittel;
  • Regenwasser aus Regenfallrohren, die innerhalb des Gebäudes verlegt sind, in dem sich die versicherte Wohnung befindet.


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