Unterrichtung des Krankenhauspatienten - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Unterrichtung des Krankenhauspatienten

Das Krankenhaus hat dem Patienten oder seinem gesetzlichen Vertreter so bald als möglich bekanntzugeben, wie hoch die Pflegesätze sind und wie sich die Allgemeinen Krankenhausleistungen zusammensetzen (§ 15 BPflV).


siehe

Allgemeine Krankenhausleistungen



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