Hirnschlag - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Hirnschlag

Ein Hirnschlag (Schlaganfall, Apoplexie) entsteht in den meisten Fällen durch den Verschluss oder die starke Verengung (Arteriosklerose) von Blutgefaßen, die das Gehirn versorgen. Diese plötzlichen Durchblutungsstörungen führen zu einer Unterversorgung der Nervenzellen im Gehirn mit Sauerstoff und Nährstoffen. Dadurch gehen die betroffenen Nervenzellen zugrunde. In etwa 20 Prozent aller Fälle entsteht der Hirnschlag nicht durch Gefaßverschluss (ischämischer Infarkt), sondern durch Hirnblutung. Dazu kommt es, wenn in Folge von erhötem Blutdruck, durch Störungen der Blutgerinnung oder Gefaßmissbildungen (Aneurysma) ein kleines Blutgefaß im Gehirngewebe zerplatzt.

Als Folge eines Hirnschlags können halbseitige Lähmungen, Sprach- und Gefühlsstörungen, Kopfschmerzen, Übelkeit und Erbrechen auftreten. Ein schwerer Hirnschlag führt zur Bewusstlosigkeit und kann lebensbedrohlich sein.


Eine solche Vorerkrankung führt zur Ablehnung des Krankenversicherungsantrags.



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