Anrechnungsbetrag
Der Anrechnungsbetrag des Versicherten stellt den Gegenwert für die gebildete Alterungsrückstellung dar. Sie wird als monatliche Differenz von Beiträgen berechnet.
Beispiel:
Ein Versicherter wechselt beispielsweise mit 50 Jahren den Tarif. Sein zuletzt gezahlter Monatsbeitrag war 140 .Ein neu eingetretener 50jähriger würde für denselben Tarif 155 Monatsbeitrag bezahlen.
Der Anrechnungsbetrag würde in diesem Fall 15 betragen.
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