Anrechnungsbetrag - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Anrechnungsbetrag

Der Anrechnungsbetrag des Versicherten stellt den Gegenwert für die gebildete Alterungsrückstellung dar. Sie wird als monatliche Differenz von Beiträgen berechnet.


Beispiel:


Ein Versicherter wechselt beispielsweise mit 50 Jahren den Tarif. Sein zuletzt gezahlter Monatsbeitrag war 140 € .Ein neu eingetretener 50jähriger würde für denselben Tarif 155 € Monatsbeitrag bezahlen.


Der Anrechnungsbetrag würde in diesem Fall 15 € betragen.



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