Für eine stationäre Ergänzungsversicherung kommen alle GKV-Versicherten und deren Familienangehörige bzw. alle Versicherten der privaten studentischen Krankenversicherung in Frage. Diese Personenkreise können ihren Versicherungsschutz – nach Vorleistung der GKV – um bestimmte Krankenhausleistungen, etwa der Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und die Behandlung durch den Chefarzt, aufstocken.
siehe
Ambulante Ergänzungsversicherung
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