Höchstbeitragsgarantie in der PPV

Der Beitrag der privaten Pflegepflichtversicherung darf nicht höher sein als der Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung. Ab 1.1.2005 beträgt der Beitrag in den alten und neuen Bundesländern 59,92 EUR.


siehe

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Pflegepflichtversicherung



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