Vorsorgeuntersuchungen
GKV:
Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, haben nach Erreichen verschiedener Altersgrenzen Anspruch auf regelmaßige Vorsorgeuntersuchungen.
Voraussetzung hierfür ist u.a., daßes sich um Krankheiten handelt, die wirksam behandelt werden können, wenn sie im Frühstadium erkannt werden. Versicherte Kinder bis zum 6. Lebensjahr haben Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die ihre körperliche oder geistige Entwicklung gefährden können.
Zwischen dem 13. und dem 14. Lebensjahr haben Jugendliche Anspruch auf die Jugendgesundheits-Untersuchung zur Erkennung auffälliger seelischer Verhaltensstörungen, gesundheitsgefährdender Verhaltensweisen (Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum), Schulleistungsprobleme und Störungen der körperlichen Entwicklung.
Zahnvorsorgeuntersuchungen
Ab Alter
bis 18 Jahre Mädchen und Jungen: dreimal bis 6 Jahre, einmal je Kalenderhalbjahr ab 6 Jahre Untersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
18 Jahre Frauen und Männer: einmal je Kalenderhalbjahr Zahnvorsorgeuntersuchungen
Früherkennung von Krebs und Gesundheits-Check-up
Ab Alter
20 Jahre Frauen: einmal jährlich Genitaluntersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen
30 Jahre Frauen: einmal jährlich Brust - und Hautuntersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen
35 Jahre Frauen, Männer: Jedes zweite Jahr eine ärztliche Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten, insbesondere von Herz-, Kreislauf und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit
45 Jahre Männer: einmal jährlich Haut-, Prostata- und Genitaluntersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen
50 Jahre Frauen, Männer: einmal jährlich Dickdarm- und Rektumuntersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen
55 Jahre Frauen, Männer: Darmspiegelung, zwei Untersuchungen im Abstand von 10 Jahren zur Früherkennung von Krebserkrankungen
50 Jahre bis 69 Jahre Frauen: alle 2 Jahre Mammographie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs
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