Voranfrage
Bestehen bei einer Behandlung Zweifel über die Leistungspflicht des privaten Krankenversicherers, was insbesondere bei Heilpraktikerbehandlungen aufgrund fehlender gesetzlicher Regelungen vorkommen kann, ist es sinnvoll eine Voranfrage beim Krankenversicherer zu stellen. Die Voranfrage sollte schriftlich erfolgen und vollständige Diagnose enthalten. Aus der Anfrage muss die beabsichtigte Maßnahme hervorgehen.
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