Versicherungsverhältnis / Beendigung - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Versicherungsverhältnis / Beendigung

Das Versicherungsverhältnis endet durch


a) in der Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung

  • Kündigung durch den Versicherungsnehmer
  • Kündigung durch den Versicherer
  • Tod des Versicherungsnehmers
  • Wegzug des Versicherungsnehmers aus dem Tätigkeitsgebiet des Versicherers
  • Rücktritt oder Anfechtung

b) in der Krankentagegeldversicherung

  • Kündigung durch den Versicherungsnehmer
  • Kündigung durch den Versicherer
  • Wegfall der Versicherungsfähigkeit (Ende der Berufstätigkeit)
  • Bezug von Altersrente, Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren
  • Tod des Versicherungsnehmers
  • Wegzug des Versicherungsnehmers aus dem Tätigkeitsgebiet des Versicherers
  • Rücktritt oder Anfechtung

Nähere Hinweise siehe Stichworte zu den einzelnen Beendigungsgründen.



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