Versicherungsschutz
Die GKV bietet ihren Versicherten einen Schutz im Rahmen der allgemeinen Gesundheitsversorgung. Die Versicherungsleistungen sind für alle Mitglieder einer Krankenkasse einheitlich. In der Regel wird in Form von Sach- und Dienstleistungen gewährt. Die zu gewährenden Leistungen müssen nach § 12 SGB V "ausreichend, zweckmaßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten". In der PKV kann der Versicherte seinen Versicherungsschutz dem Umfang nach frei wählen. Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein, späteren schriftlichen Vereinbarungen, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie den gesetzlichen Vorschriften (§ 1 Abs. 3 AVB KKV/PPV/EPV; § 1 Abs. 4 AVB KTV/PT)
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