Versicherungspflichtgrenze
Die Versicherungspflichtgrenze beträgt 75% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung und wird jährlich der allgemeinen Einkommensentwicklung angepaßt. Sie bildet die Grenze zwischen Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit.
69.300 EUR jährlich / 5.775 EUR monatlich (Stand 2024)
Seit dem 01.01.2003 ist die Versicherungspflichtgrenze nicht mehr mit der Beitragsbemessungsgrenze identisch. Der maximale Beitrag sowie das maximale Krankengeld in der GKV richtet sich dabei nach der Beitragsbemessungsgrenze von EUR 5.175 (Stand 2024) monatlich.
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