Versicherungspflichtgrenze
Die Versicherungspflichtgrenze beträgt 75% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung und wird jährlich der allgemeinen Einkommensentwicklung angepaßt. Sie bildet die Grenze zwischen Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit.
73.800 EUR jährlich / 6.150 EUR monatlich (Stand 2025)
Seit dem 01.01.2003 ist die Versicherungspflichtgrenze nicht mehr mit der Beitragsbemessungsgrenze identisch. Der maximale Beitrag sowie das maximale Krankengeld in der GKV richtet sich dabei nach der Beitragsbemessungsgrenze von EUR 5.512,50 (Stand 2025) monatlich.
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