Versichertenkarte - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Versichertenkarte

Die Krankenversichertenkarte hat den früheren Krankenschein ersetzt. Sie wird bei Beginn einer Behandlung dem Arzt / Zahnarzt vorgelegt. Die Karte hat das Format einer Scheckkarte und gilt nur für die Dauer der Mitgliedschaft bei der ausstellenden Krankenkasse.


Jeder Krankenversicherte - auch jeder Familienversicherte - erhält eine eigene Krankenversichertenkarte, die ihm automatisch von seiner Krankenkasse zugestellt wird. Die Karte wird mit der Unterschrift des Versicherten gültig. Die Karten von Versicherten unter 15 Jahren sind von deren gesetzlichen Vertretern zu unterschreiben.


Bei der Vorlage der Krankenversichertenkarte beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus werden die erforderlichen Daten durch ein spezielles Lesegerät erfaßt. Diese Daten dienen dann zur Abrechnung mit der Krankenkasse. Nach Übertragung der Daten der Krankenversichertenkarte auf den Abrechnungsschein bestätigt der Versicherte das Bestehen der Mitgliedschaft durch Unterschrift auf dem Abrechnungsschein. Ärzte, die mit Praxis-EDV abrechnen, können von der Ausstellung eines Abrechnungsscheines freigestellt werden. Hierbei entfällt die Unterschriftsleistung durch den Versicherten. Mit der Krankenversichertenkarte entfallen auch die bisherigen Berechtigungsscheine für Vorsorgeuntersuchungen.


Die Überweisung von einem Arzt zu einem anderen (Facharzt) und die Einweisung in ein Krankenhaus erfolgt mit den auch früher üblichen Überweisungs- bzw. Einweisungsscheinen. Zur Notaufnahme im Krankenhaus reicht jedoch die Krankenversichertenkarte aus.


Für die ärztliche Versorgung im Ausland sind weiterhin Berechtigungsscheine erforderlich, die der Versicherte von seiner Krankenkasse erhält.


Die Krankenversichertenkarte ist mit einem Ablaufdatum versehen. Mit diesem Tag endet ihre Gültigkeit. Im Regelfall wird den Versicherten vor Ablauf der Gültigkeit automatisch eine neue Krankenversichertenkarte zugestellt. Bei einem selbstverschuldeten Verlust der Karte hat der Versicherte für eine Neuausstellung eine Gebühr von 5,11 EUR zu entrichten.


Dem entspricht die Card für Privatversicherte der privaten Krankenkassen.



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