Verschiebebahnhof
Die Koppelung der Pflegeversicherung an die Krankenkasse hat den Nachteil, dass Pflegeleistungen, die in den Bereich der häuslichen Krankenpflege fallen würden, dennoch von der gesetzlichen Pflegeversicherung bezahlt werden müssen, z.B. Blutzuckermessen. Dadurch wird der ohnehin knapp bemessene Topf weiter durch Versicherungsfremde Leistungen beschnitten. Diesen Effekt nennt man "Verschiebebahnhof": Leistungen die eigentlich in den Kompetenzbereich der Krankenversicherung fallen würden, können so zweckentfremdet werden und das ohnehin knapp bemessene Pflegebudget belasten.
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