Verbraucherinformation
Alle Krankenversicherer sind verpflichtet, die Kunden über die für das Versicherungsverhältnis maßgeblichen Tatsachen und Rechte vor Abschluß des Vertrages und während der Laufzeit zu informieren (§ 10 a VAG). Hierzu gehört, dass die Antragsteller über die Auswirkungen steigender Krankheitskosten auf die zukünftige Beitragsentwicklung und über bestehende Möglichkeiten für eine Beitragsreduzierung (Beitragssicherungsprogramm, Vereinbarung "V") im Alter aufgeklärt werden müssen.
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