Umlageverfahren
Die Mittel für die Gesetzliche Krankenversicherung und die Soziale Pflegeversicherung werden durch Beiträge aufgebracht. Diese werden in einem bestimmten v.H.-Satz von den beitragspflichtigen Einnahmen berechnet. Die Höhe des Beitragssatzes richtet sich dabei nach dem Mittelbedarf. Erforderlich sind zumindest Einnahmen in Höhe der Ausgaben für die vorgesehenen Leistungen und die Verwaltungskosten. Die Überwälzung dieser Summe auf die Beitragszahler bezeichnet man als Umlageverfahren.
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