Transportkosten - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Transportkosten

GKV:


Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt seit dem 1.Januar 2004 die Fahrkosten für Taxi- und Mietwagenfahrten zur ambulanten Behandlung nur noch in besonderen Fällen. Es ist eine Genehmigung durch die Krankenkasse erforderlich.


Ansonsten werden Fahrkosten nur noch erstattet, wenn für den Transport zwingende medizinische Gründe vorliegen, z.B. Fahrten zur stationären Krankenhausbehandlung, Rettungsfahrten und wenn während der Fahrt eine fachliche oder technische Betreuung notwendig ist. Der Versicherte muss einen Eigenanteil von 10 % je Fahrt, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro leisten.


Nicht übernommen werden Krankentransporte aus dem Ausland zurück zur BRD.


Privatversicherte erhalten die Kosten für Krankentransporte in der Regel erstattet, allerdings gilt oft eine Kilometerobergrenze.



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