Totalendoprothese - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Totalendoprothese

Als Totalendoprothese bezeichnet man eine Prothese, die zum Ersatz eines ganzen Gelenks (beide Gelenkteile) dient.


Eine Vorerkrankung, die den Einsatz einer Totalendoprothese erforderlich macht, führt zur Ablehnung des Krankenversicherungsantrags.



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