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Therapierichtungen der Biologischen Medizin

Die Krankenversicherung stand anfangs der sog. alternativen Medizin sehr reserviert gegenüber. In den Allgemeinen Bedingungen war die alternative Medizin z.B. über die Wissenschaftlichkeitsklausel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.


Über die schulmedizinischen Verfahren hinaus gibt es eine Vielzahl von Therapien und Heilmitteln, die mit verschiedenen Oberbegriffen belegt werden. Die Begriffe überschneiden sich, sie sind aber nicht in allen Fällen deckungsgleich. Gebräuchlich sind u.a.: Naturheilverfahren, Alternativmedizin und Therapierichtungen der biologischen Medizin. Je nach Standpunkt werden einige dieser Therapien aber auch der Schulmedizin zugerechnet.


Zugehörig zur biologischen Medizin gelten insbesondere die im Hufelandverzeichnis genannten Therapien und Arzneimittel.



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