Teerkrebs - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Teerkrebs

Der Teerkrebs ist ein Plattenepithelkarzinom, der durch langjährigen Kontakt mit Teer, Kohle, Ruß und deren Produkten auf der Haut, den Lippen oder in der Lunge entstehen kann.


Eine solche Vorerkrankung führt zur Ablehnung des Krankenversicherungsantrags.



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