Tarifwechsel - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Tarifwechsel

Bei einem bestehenden Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, daßdieser Anträge auf Wechsel in einen gleichartigen Tarif unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt. Soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer einen Leistungsausschluß oder einen angemessenen Risikozuschlag für die Mehrleistung und insoweit auch eine Wartezeit verlangen. Der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlags und einer Wartezeit dadurch abwenden, daßer hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluß vereinbart.


Die Regelung bezweckt, daßein Alt-Versicherter auch in neue Tarife wechseln kann. Sie wird allerdings von vielen Versicherern sehr restriktiv gehandhabt.



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