Stummheit - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Stummheit

Als Stummheit wird ein Unvermögen zur Sprachlautbildung bezeichnet. Stummheit kann angeboren oder erworben sein (Folge psychologischer Einflüsse oder durch Riss der Stimmbänder).


Eine solche Vorerkrankung führt zur Ablehnung des Krankenversicherungsantrags.



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