Spitz-Klumpfuße - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Spitz-Klumpfuße

Als Spitz-Klumpfuße bezeichnet man eine meist angeborene Fußfehlstellung mit nach innen bzw. nach innen und oben gedrehter Fußsohle und Spitzfußstellung des Gesamtfußes.


Eine solche Vorerkrankung führt zur Ablehnung des Krankenversicherungsantrags.



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