Rückversicherung - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Rückversicherung

ist die Versicherung der Versicherer. Rückversicherung bedeutet, dass der Erstversicherer einen mehr oder minder großen Teil seines aus jedem Versicherungsverhältnis zu übernehmenden Risikos mit dem entsprechenden Beitrags-/Prämienanteil an einen anderen Versicherer (Rückversicherer) überträgt. Der Rückversicherer schafft sich wiederum einen Risikoausgleich, indem er die "Überrisiken" mehrerer Erstversicherer übernimmt.


Durch die Rückversicherung schützt sich der Erstversicherer vor der Gefahr, durch sehr hohe Einzelrisiken oder z. B. Katastrophen nicht kalkulierbare Vermögensschäden zu erleiden. Andererseits gibt die Rückversicherung dem Erstversicherer die Möglichkeit, Wagnisse zu versichern, die wegen ihrer Höhe oder ihrer Gefährlichkeit seine wirtschaftliche Kraft übersteigen würden.



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