Rentenbeiträge für Pflegepersonen
Aus der Pflegepflichtversicherung werden auch Rentenbeiträge an den zuständigen Rentenversicherungsträger gezahlt, falls die pflegende Person die Pflege ehrenamtlich (also nicht gewerblich) übernimmt. Die Höhe der Rentenbeiträge hängt von der erbrachten Pflegeleistung und der Pflegestufe des Pflegebedürftigen ab.
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