Rechtsgrundlagen des Versicherungsvertrages
Neben den allgemeinen Rechtsgrundlagen des Zivilrechts, vor allem des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), gelten für die einzelnen Versicherungsbranchen spezielle Regelungen.
Art und Umfang des vertraglichen Leistungsversprechen des Versicherers bestimmen sich durch die Vorschriften des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), durch Rechtsgrundsätze der Versicherungsaufsicht (siehe VAG) und durch geschäftsplanmaßige Erklärungen des Versicherers.
Für Verträge mit Auslandsbezug gilt auch das internationale Privatrecht. Die Rechte und Pflichten des Versicherers und des Versicherungsnehmers ergeben sich vor allem aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). In der Krankenversicherung sind dies die einheitlichen Musterbedingungen des PKV-Verbandes und die unternehmensspezifischen Tarife mit den Tarifbedingungen.
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