Rechnungszins
Der Rechnungszins ist eine verbindlich vorgeschriebene Mindestverzinsung in Höhe von 3,5 % pro Jahr, um die die Alterungsrückstellung erhöht werden (§ 12 VAG).
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Der Rechnungszins ist eine verbindlich vorgeschriebene Mindestverzinsung in Höhe von 3,5 % pro Jahr, um die die Alterungsrückstellung erhöht werden (§ 12 VAG).
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