Primärarztprinzip - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Primärarztprinzip

Einige Tarife bei der privaten Krankenversicherung bieten das sogenannte Primärarztprinzip an.


Dieses gilt nur im ambulanten Bereich und sieht eine grundsätzliche Erstattung zu 100 Prozent vor, wenn die Heilbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt.


Also bei Behandlung durch den Hausarzt oder bei Überweisung vom Hausarzt zu einem Facharzt.


Als Primärärzte gelten praktische Ärzte ohne Facharztbezeichnung, Fachärzte für Allgemeinmedizin ohne weitere Facharztbezeichnung, Frauen-, Kinder-, Augen- sowie Not- oder Bereitschaftsärzte.



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