Pflegezusatzversicherung - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Pflegezusatzversicherung

Die soziale und private Pflegepflichtversicherung deckt als Grundabsicherung im Pflegefall nur einen Teil der entstehenden Kosten ab. Das Pflegegeld ersetzt meist nicht den tatsächlichen Verdienstausfall bei Übernahme der häuslichen Pflege durch die Angehörigen. Die Kosten einer Tagespflege übersteigen i.d.R. die Leistungen der Pflegepflichtversicherung, so dass auch bei der teilstationären Pflege finanzielle Lücken entstehen können. Auch die Kosten für Unterbringung und Verpflegung bei einer stationären Pflege müssen selbst aufgebracht werden und gehen zu Lasten des Einkommens oder Vermögens.


Mit einer Pflegetagegeldversicherung können die Leistungen der sozialen und privaten Pflegepflichtversicherung individuell ergänzt werden. Abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit wird der vertraglich vereinbarte Tagessatz ausgezahlt. Darüber hinaus werden auch Pflegekostenversicherungen als Ergänzung der Pflegepflichtversicherung angeboten, die einen Teil der verbleibenden Restkosten bei häuslicher und/oder (teil-)stationärer Pflege ersetzen. Der Beitrag für eine Pflegezusatzversicherung ist nicht arbeitgeberzuschussfähig. Er kann jedoch von allen ab 1958 Geborenen als zusätzlicher Freibetrag steuerlich geltend gemacht werden.



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