Mikrometasen - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Mikrometasen

Als Mikrometasen bezeichnet man kleine Krankheitsherde, die vom ursprünglichen Krankheitsort durch Verschleppung an andere Stellen im Körper gelangt sind. Tumorzellen können beispielsweise durch Verschleppung ein Tochtergeschwulst bilden.


Eine solche Vorerkrankung führt zur Ablehnung des Krankenversicherungsantrags.



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