Manie - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Manie

Als Manie bezeichnet man eine psychotische Störung der Affektivität (des Gefühls- und Gemütslebens) mit unbegründet gehobener Stimmung (heiter oder gereizt). Charakteristisch sind Antriebssteigerung, Rededrang, sprunghaftes Denken, Ablenkbarkeit, unrealistische Pläne, Selbstüberschätzung, Enthemmung und Störungen vegetativer Funktionen (Blutdruckanstieg, Schlafstörungen). Allerdings tritt die Manie nur relativ selten allein auf. Meist handelt es sich nur um manische Phasen, die von depressiven Phasen (große Traurigkeit, Angst und Besorgnis) abgelöst werden.


Eine solche Vorerkrankung führt zur Ablehnung des Krankenversicherungsantrags.



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