Kur- und Sanatoriumsbehandlung - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Kur- und Sanatoriumsbehandlung

Eine Kur dient der Vorbeugung einer gesundheitlichen Fehlentwicklung, der Festigung des Gesundheitszustandes oder der Erholung nach einer akuten Krankheitsphase. Eine Kur liegt vor, wenn unter ärztlicher Aufsicht nach einem bestimmten Plan aufgrund gemachter Erfahrungen natürliche und ortsgebundene Heilfaktoren (z.B. Wasser, Luft, Wärme, Klima und Ruhe) angewendet werden. Es sollen durch milde Behandlungs- und Einflussnahmen die eigenen Körperkräfte aktiviert werden, durch Schulungen und Vorträge eine gesundheitsbewusste Lebensführung und Ernährungsweise gefördert werden.


Sanatoriumsbehandlung


Eine Sanatoriumsbehandlung erfolgt mit denselben Mitteln und Zielen wie eine Kur, aber zusätzlich mit Unterkunft, Pflege, Verpflegung und Behandlungsangeboten im Sanatorium.


Die Kosten für Kur- und Sanatoriumsbehandlungen, mit Ausnahme der Heilbehandlung von TBC-Erkrankungen in TBC-Heilstätten und - Sanatorien, sind in der Krankheitskostenversicherung nicht erstattungsfähig (§ 4 Abs. 5 AVB KKV). Versicherte haben jedoch die Möglichkeit, entsprechende Leistungen über einen Kurtarif abzuschließen.



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