Klumpfuße - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Klumpfuße

Als sogenannte Klumpfüße bezeichnet man eine angeborene oder erworbene Fehlstellung der Füße. Je nach dem, ob der Gesamtfuß oder bestimmte Bereiche des Fußes von der Fehlstellung betroffen sind, lassen sich verschiedene Formen der Klumpfüsse unterscheiden.


Eine solche Fehlstellung führt zur Ablehnung des Krankenversicherungsantrags.



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