KHK - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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KHK

KHK ist die Abkürzung für koronare Herzkrankheit. Darunter versteht man eine Mangeldurchblutung des Herzens infolge einer Verengung oder eines Verschlusses der Herzkranzgefäße. Dies kann zu einem Herzinfarkt führen.


Eine solche Vorerkrankung führt zur Ablehnung des Krankenversicherungsantrags.



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