Hyperorexie - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Hyperorexie

Akute Anfälle von Hyperorexie (Heißhunger) können bei den sogenannten Essstörungen auftreten. Diese werden zu den psychosomatischen Erkankungen gezählt. Betroffene können nicht kontrolliert mit Essen umgehen und neigen zu Heißhungeranfällen. Während dieser Phasen können sie innerhalb kürzester Zeit große Nahrungsmengen aufnehmen. Durch die übermaßige Nahrungsaufnahme kommt es zu Übergewicht (Adipositas). Die Essattacken werden als belastend empfunden.

Nach den Essattacken treten Gefühle von Ekel, Schuld oder Depressionen auf. Eine andere Variante der Essstörungen, bei der Hyperorexie auftritt, ist die Bulimie. Diese äußern sich durch ein gestörtes Verhältnis zum Essen und zum eigenen Körper. Bulimie ist gekennzeichnet durch wiederholte Attacken von Hyperorexie ("Fressattacken"), gefolgt von selbst herbeigeführtem Erbrechen. Ein weiteres Kennzeichen für die Bulimie ist die fast permanente Beschäftigung der Betroffenen mit allem, was mit Essen, Kalorien, Körpergewicht, Diät und Figur etc. zu tun hat.


Eine solche Vorerkrankung führt zur Ablehnung des Krankenversicherungsantrags.



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