Hirnmissbildung - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Hirnmissbildung

Eine Hirnmissbildung ist eine angeborene Fehlbildung des Gehirns bzw. einzelner Gehirnareale.


Eine solche Vorerkrankung führt zur Ablehnung des Krankenversicherungsantrags.



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