Hemiplegie - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Hemiplegie

Als Hemiplegie bezeichnet man eine halbseitige Lähmung. Diese ist meist die Folge eines Schlaganfalls, kann aber auch durch eine Schädigung der Blutgefaße im Gehirn (z.B. durch einen schweren Unfall) ausgelöst werden. Von der Lähmung besonders betroffen sind meist die Muskulatur der Extremitäten, des Gesichts und der Zunge. Dadurch kommt es zu Sprach- und Verständigungsschwierigkeiten.


Eine solche Vorerkrankung führt zur Ablehnung des Krankenversicherungsantrags.



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