Heisshunger - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Heisshunger

Der Begriff Heisshunger beschreibt das starke Verlangen nach bestimmten Lebensmitteln. Dies kann gelegentlich bei jedem Menschen auftreten. Problematisch sind wiederkehrende, regelrechte Heisshungerattacken, die zu massiven Gewichtsproblemen (Esssucht) führen oder von den Betroffenen mit regelmaßigem Erbrechen (Bulimie) kompensiert werden. Dann liegt eine ernsthafte Ess-Störung vor. Die Betroffenen sehen sich den Heißhungeranfällen hilflos ausgeliefert und erleben diese als wiederholte Kontrollverluste.


Eine solche Vorerkrankung führt zur Ablehnung des Krankenversicherungsantrags.



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