Hackenhohlfuße - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Hackenhohlfuße

Als Hackenhohlfuße bezeichnet man eine Fußfehlstellung mit starker Abknickung des Vorfußes gegen den Rückfuß bei gleichzeitiger Steilstellung des Fersenbeines. Hackenhohlfüße können angeboren oder erworben sein (z.B. nach Kinderlähmung).


Eine solche Vorerkrankung führt zur Ablehnung des Krankenversicherungsantrags.



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