Grenzwerte - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Grenzwerte

Die Grenzwerte sind Grenzen bis zu oder ab denen bestimmte Sachverhalte gelten: so beschreibt z.B. die Beitragsbemessungsgrenze das Einkommen, bis zu dem für Angestellte Versicherungspflicht in der GKV besteht.


Die nachfolgende Werte sind exemplarisch und hatten ihre Gültigkeit für 2004 bis 2006.


1.1 Generelle Werte


West / Ost  
Bezugsgröße (2005/West) 2.415,- EUR monatlich / 28.980,- EUR jährlich
Bezugsgröße (2005/Ost) 2.030,- EUR monatlich / 24.360,- EUR jährlich
Versicherungsfreiheitsgrenze 340,- EUR
Einkommensgrenze bei Familienmitversicherung
345,- EUR
(Versicherungsfreiheitsgrenze)
Bedarfssätze nach BaföG
466,- EUR

Stand 2006


West / Ost  
Bezugsgröße (2006/West) 2.450,- EUR monatlich / 29.400,- EUR jährlich
Bezugsgröße (2006/Ost) 2.065,- EUR monatlich / 24.780,- EUR jährlich
Einkommensgrenze bei Familienmitversicherung 350,- EUR

1.2 Rentenversicherung


Stand 2005
West / Ost (für 2005) Beitragsbemessungsgrenzen 62.400,- EUR (West)
52.800,- EUR (Ost)
Mindestbeitragsbemessungsgrenze
für geringfügig Beschäftigte
  155 EUR monatlich
1860 EUR jährlich
Höchstbeitrag für Pflichtversicherte (100%) 1014,00 EUR (West) / 858,00 EUR (Ost)
Höchstbeitrag für freiwillig Versicherte 1014,00 EUR (West) / 1014,00 EUR (Ost)
Mindestbeitrag für geringfügig Beschäftigte 30,23 EUR
Regelbeitrag für Selbständige auf
Basis der Bezugsgröße
470,93 EUR (West) / 395,85 EUR (Ost)
Halber Regelbeitrag in den ersten
3 Jahren der Selbständigkeit
235,47 EUR (West) / 197,93 EUR (Ost)
Stand 2006
West / Ost (für 2006) Beitragsbemessungsgrenzen 63.000,- EUR (West)
52.800,- EUR (Ost)
Höchstbeitrag für Pflichtversicherte (100%) 1023,75 EUR (West) / 858,00 EUR (Ost)
Höchstbeitrag für freiwillig Versicherte 1023,75 EUR (West) / 1023,75 EUR (Ost)

1.3 Krankenversicherung


Stand 2005


Einheitlich


Beitragsbemessungsgrenze 3.525,00 EUR
Versicherungspflichtgrenze Kranken- und Pflegeversicherung 3.900,00 EUR
Durchschnittlicher Höchstbeitragssatz ab 01.07.2005 13,4 %
Zusatzbeitrag für Zahnersatz und Krankengeld ab 01.07.2005 0,9 %
Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte ohne Einkommen: 1/3 der Bezugsgröße (s.o.) mulitpliziert mit Beitragssatz
Zuschuß für Rentner auf Rentenzahlbetrag:
  • Pflichtversicherte Rentner 50% des Beitragssatzes der Kasse
  • Andere Rentner 50% des durchschnittlichen Höchstatzes
Krankenversicherungsbeitrag für Studenten
Wintersemester 2005/06
47,53 EUR (West und Ost)
Selbstbehalt bei Krankenhausaufenthalt bis 28.Tag (GKV) 10,00 EUR
Stand 2006

Beitragsbemessungsgrenze 3.562,50 EUR
Versicherungspflichtgrenze Kranken- und Pflegeversicherung 3.937,50 EUR
Durchschnittlicher Höchstbeitragssatz 13,3 %
Zusatzbeitrag für Zahnersatz und Krankengeld 0,9 %
Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte ohne Einkommen: 1/3 der Bezugsgröße (s.o.) mulitpliziert mit Beitragssatz
Zuschuß für Rentner auf Rentenzahlbetrag:
  • Pflichtversicherte Rentner 50% des Beitragssatzes der Kasse
  • Andere Rentner 50% des durchschnittlichen Höchstatzes
Krankenversicherungsbeitrag für Studenten
Wintersemester 2005/06
47,53 EUR (West und Ost)
Selbstbehalt bei Krankenhausaufenthalt bis 28.Tag (GKV) 10,00 EUR

1.4 Pflegepflichtversicherung


Einheitlich


Höchstbeitrag SPV (1,7% der BBG) 59,93 EUR
Zuschlag Pflegeversicherung für Kinderlose
zwischen 23 und 64 Jahren
0,25%
Studentenbeitrag (Privat) (100%)  
Pflegeversicherungsbeitrag (SPV) für Studenten
Wintersemester 2004/05
7,92 EUR (West und Ost)
Für alle Studenten, die das 23. Lebensjahr vollendet haben und kinderlos sind, erhöht sich ab 01.01.2005 der Beitrag zur Pflegeversicherung um 1,16 EUR auf 9,09 EUR

1.5 Arbeitslosenversicherung


West / Ost


Beitragsbemessungsgrenze (Stand 2005) 5.200,00 EUR / 4.400,00 EUR
Beitragsbemessungsgrenze (Stand 2006) 5.250,00 EUR / 4.400,00 EUR

1.6. Landwirtschaftlicher Unternehmer


West / Ost (Stand 1.01.2005)


Wirtschaftswert für hauptberufl. Landwirte 30.000 EUR
Beitrag zur Alterssicherung der Landwirte 199,00 EUR / 169,00 EUR

2. Grenzwerte in der privaten Krankenversicherung

2.1 Abschlag auf die GOÄ im Beitrittsgebiet 10% (gilt ab dem 01.01.2002)


2.2 Abschlag auf die GOZ im Beitrittsgebiet 10% (gilt ab dem 01.01.2002)


3. Grenzwerte in der Einkommensteuer nach altem Recht*


3.1 Grundwerte für Vorsorgeaufwendungen und Vorsorgepauschale


Einzelveranlagung / Zusammenveranlagung Vorwegabzug
3.068,00 EUR / 6.136,00 EUR
Grundhöchstbetrag
1.334,00 EUR / 2.668,00 EUR
Darüberhinaus zu 50% absetzbar
667,00 EUR / 1.334,00 EUR

3.2 Werbungskostenpauschalbetrag


ab 1.1. 2004:
920,00 EUR

4. Grenzwerte in der Einkommensteuer nach neuen Recht*


4.1 Grundwerte für Altersvorsorgeaufwendungen


Höchstbetrag (zu 60 % absetzbar)
12.000 EUR / 24.000 EUR

4.2 sonstige Vorsorgeaufwendungen


wenn die Beiträge in vollem Umfang allein getragen werden
2.400,00 EUR
bei teilweiser Übernahme durch den Arbeitgeber oder bei Beihilfeanspruch
1.500,00 EUR

* Bis zum Jahr 2019 wird vom Finanzamt geprüft, ob der Steuerzahler nach den alten oder den neuen Recht günstiger liegt. Die günstigere Regelung wird dann berücksichtigt.



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