Gemischte Kommission - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Gemischte Kommission

Zur örtlichen und bewirklichen Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und PKV dienen die Gemischten (Paritätischen) Kommissionen (GK). Sie sollen Ärzten und PKV die Möglichkeit geben, gemeinsam berührende örtliche oder bewirkliche Probleme zu erörtern, im Verhältnis zwischen Ärzteschaft und PKV auftauchende Fragen zu klären und Meinungsverschiedenheiten auszuräumen, soweit dafür nicht eine andere Einrichtung, z.B. die Ärztekammer, zuständig ist. Die GK hat Bedeutung u.a. im Zusammenhang mit dem Ausschluss der Rechnungen eines Arztes von der Kostenerstattung.


Auf Wunsch der Ärzteschaft werden schon seit vielen Jahren die ärztlichen Vertreter der GK vom Bezirksausschuss unterstützt, wenn dieser den Ausschluss der Rechnungen eines Arztes von der Kostenerstattung für erforderlich und auch gerechtfertigt hält.


In der GK werden aber vornehmlich zahlreiche andere Fragen erörtert, in denen ein Erstattungsausschluss überhaupt nicht in Betracht kommt.



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